NotariatUnser Notar berät Sie juristisch und unparteiisch.Für eine Vielzahl besonders bedeutsamer Rechtsgeschäfte ist die Mitwirkung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben, nämlich zur Beurkundung bzw. Beglaubigung. Dabei ist der Notar zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet, was ihn vom Rechtsanwalt unterscheidet, der die Interessen ausschließlich einer Partei vertritt. Wichtige Bereiche unserer notariellen Tätigkeit finden Sie im folgenden Überblick: Grundstücksrecht/Immobilienkaufz.B. Grundstückskauf- und übertragungsverträge, Bauträgerverträge, Teilungserklärungen, GrundpfandrechteUnternehmens- und Gesellschaftsrechtz.B. Gründungen von GmbHs und Aktiengesellschaften, Umwandlungen, Satzungsänderungen, Handels- und Vereinsregisteranmeldungen, auch für Zweigniederlassungen und Gesellschaften nach ausländischem Recht, UnternehmensnachfolgeSchenken und Vererbenz.B. vorweggenommene Erbfolge, Schenkung und Überlassung, Verfügungen von Todes wegen, Beurkundung von Testamenten, Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassauseinandersetzung Ehe, Partnerschaft und Familiez.B. Eheverträge, Lebenspartnerschaftsverträge, Scheidungsvereinbarungen, Vorsorgevollmachten, Erklärungen im Kindschaftsrecht, z.B. Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen, -vollmachten, Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung Im Bedarfsfall stehen Ihnen Kevekordes Rechtsanwälte Notar zur näheren Erläuterung gerne zur Verfügung. Rechtsanwalt und Notar Dr. Johannes Kevekordes |