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Kevekordes Kanzlei

Notariat

Unser Notar berät Sie juristisch und unparteiisch.

Für eine Vielzahl besonders bedeutsamer Rechtsgeschäfte ist die Mitwirkung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben, nämlich zur Beurkundung bzw. Beglaubigung. Dabei ist der Notar zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet, was ihn vom Rechtsanwalt unterscheidet, der die Interessen ausschließlich einer Partei vertritt. Wichtige Bereiche unserer notariellen Tätigkeit finden Sie im folgenden Überblick:

Grundstücksrecht/Immobilienkauf 

z.B. Grundstückskauf- und übertragungsverträge, Bauträgerverträge, Teilungserklärungen, Grundpfandrechte

Unternehmens- und Gesellschaftsrecht 

z.B. Gründungen von GmbHs und Aktiengesellschaften, Umwandlungen, Satzungsänderungen, Handels- und Vereinsregisteranmeldungen, auch für Zweigniederlassungen und Gesellschaften nach ausländischem Recht, Unternehmensnachfolge

Schenken und Vererben

z.B. vorweggenommene Erbfolge, Schenkung und Überlassung, Verfügungen von Todes wegen, Beurkundung von Testamenten, Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassauseinandersetzung       Ehe, Partnerschaft und Familie      

z.B. Eheverträge, Lebenspartnerschaftsverträge, Scheidungsvereinbarungen, Vorsorgevollmachten, Erklärungen im Kindschaftsrecht, z.B. Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen, -vollmachten, Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung    

Im Bedarfsfall stehen Ihnen Kevekordes Rechtsanwälte Notar zur näheren Erläuterung gerne zur Verfügung.


Rechtsanwalt und Notar Dr. Johannes Kevekordes