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Kevekordes Kanzlei

Themengebiete

Aufgrund der hohen, seit Jahren praxiserprobten Spezialisierung der einzelnen Anwälte unserer Kanzlei, die durch kontinuierliche Fortbildung gesichert und erweitert wird, leisten wir eine anerkannt fundierte Beratung und Vertretung unserer Mandanten in den nachstehenden von uns betreuten Rechtsgebieten:

  • Apothekenrecht
  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht und Stiftungsrech
  • Familienrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Notariat

  • Dr Johannes Kevekordes

    Apothekenrecht

      Wir beraten seit vielen Jahren Apothekerinnen und Apotheker in sämtlichen Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb einer oder mehrerer Apotheken, aber auch in persönlichen Belangen auftreten können, insbesondere Apothekenmiet- und –pachtrecht, Verkauf und Übertragung von Apotheken, Apotheken-oHG, Arbeitsrecht in der Apotheke, Berufs- und Werberecht der Apotheker, Apotheker und gesetzliche Krankenversicherungen). Zu den Einzelheiten samt einschlägiger Veröffentlichungen verweisen wir auf unsere Website www.der-apothekenrechtler.de.

    Arbeitsrecht

    Kevekordes Rechtsanwälte Notar leistet umfassende Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht direkt aus Hannover.
    Im Arbeitsrecht befassen wir uns mit allen Fragestellungen des individuellen Arbeitsrechts (arbeitsvertragliche Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und seinem Mitarbeiter) und des kollektiven Arbeitsrechts (Rechtsverhältnis eines Arbeitgebers zum Betriebsrat und/oder Gewerkschaften) aus der Sicht des Arbeitgebers und auch leitender Angestellter.
    Die von uns vertretenen Branchen umfassen u.a. Apotheker, Ärzte, Handelsvertreter, Küchenhersteller, Kosmetikhersteller, Verlagshäuser.
    Im Rahmen  bestehender Arbeitsverhältnisse arbeiten wir in den Bereichen:  

  • Fragen zu Entschädigungen durch von Behörden angeordnete Corona Schutzmaßnahmen,
  • Arbeitnehmerdatenschutz, 
  • der Arbeitnehmerhaftung, 
  • der Arbeitszeitordnung,  
  • betrieblichen Übungen,  
  • der Reichweite des Direktionsrechts des Arbeitgebers,  
  • dem Diskriminierungsverbot,  
  • der (Wieder-)Eingliederung eines Arbeitnehmers,  
  • der Arbeitnehmerhaftung,  
  • Ausschluss von Fristen im Arbeitsvertrag,  
  • Befristung von Arbeitsverträgen,  
  • der Möglichkeit der Kürzung von Zulagen und Sonderzahlungen,  
  • Fragen zum Mindestlohngesetz,
  • der Mitarbeiterüberwachung,  
  • dem Nebentätigkeitsverbot,  
  • Abmahnungen,  
  • der Scheinselbstständigkeit,  
  • der Unverfallbarkeit von Betriebsrentenansprüchen,  
  • Regelung von Urlaub etc. 

  • Im Rahmen der Beendigung von Arbeitsverträgen sind Gegenstand unserer Tätigkeit:

  • Aufhebungsverträgen, 
  •  
  • Vorbereitung und Durchführung von Kündigungen ohne und mit Kündigungsschutz aus betriebsbedingten, verhaltensbedingten und/oder personenbedingten Gründen,  
  • der Sozialauswahl,  
  • Verhandlung von Abfindungen etc. 

  • Im kollektiven Arbeitsrecht befassen wir uns mit:
  • der Reichweite von Tarifverträgen, 
  • Mitbestimmung des Betriebsrats und ihren Grenzen, 
  • Betriebsvereinbarungen, 
  • Anhörung des Betriebsrats, 
  • Anträge auf Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung, 
  • Eingruppierung und Versetzung samt Zustimmungsersetzungsverfahren, 
  • Zuständigkeit des Wirtschaftsausschusses, 
  • Betriebsänderungen und Sozialplan.


  • Handels- und Gesellschaftsrecht


    Eine kompetente Beratung im Bereich der rechtlichen Gestaltung von Unternehmen und ihrer Tätigkeit ist unerlässlich. Nutzen Sie das Wissen und die Erfahrung von Kevekordes Rechtsanwälte Notar im Handels-und Gesellschaftsecht - die Grundlage für den Erfolg Ihres Unternehmens.

    Dabei kommt es nicht nur auf die Berücksichtigung des jeweils neuesten Stands der Rechtsprechung und Gesetzeslage an. Wichtig vor allem anderen ist, die besonderen Interessen der beteiligten Personen zu erfassen und auf dieser Grundlage unter Abschätzung der damit verbundenen Chancen und Risiken Lösungsstrategien zur erfolgreichen Umsetzung nach der Interessenlage des jeweiligen Mandanten zu entwickeln und umzusetzen.

    Grundlage unserer Tätigkeit sind u.a. Branchenkenntnisse und langjährige Erfahrung auch als Syndikus-Anwalt in der Industrie, die wir in selbstständiger Tätigkeit fortentwickelt haben.

    Unsere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen:

  • Unternehmensgründung (z.B. Rechtsformwahl, Satzungsgestaltung)
  • Unternehmenskauf, -verkauf, Unternehmensnachfolgeregelungen, Verschmelzungen und sonstige Umwandlungsvorgänge
  • Gesellschafterwechsel, Satzungsänderungen
  • Rechtsstreitigkeiten zwischen Gesellschaftern und deren außergerichtliche und gerichtliche Beilegung
  • Kooperations- und Lizenzverträge zur Forschung und Entwicklung
  • Recht der Unternehmens- und betrieblichen Mitbestimmung der Arbeitnehmer
  • Kartellrecht, insbesondere zum Kartellverbot mit Freistellung insbesondere nach den Gruppenfreistellungsverordnungen der EU im Vertrieb und gewerblichem Rechtsschutz
  • Rahmenvertriebsverträge und AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
  • korrekte Rechnungsstellung
  • Handelsvertreterrecht

  • Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Handels- und Gesellschaftsrecht haben, stehen Ihnen Kevekordes Rechtsanwälte Notar gerne zur Verfügung.

    Nehmen Sie das Wissen und die Erfahrung von Kevekordes Rechtsanwälte Notar im Arbeitsrecht in Anspruch.


    Rechtsanwalt Oliver Schniete

  • Arbeitsrecht
  • Vertragsrecht allgemein
  • Gerichtliche Rechtsstreitigkeiten

  • mit den folgenden wesentlichen Problemstellungen:

  • Arbeitnehmerdatenschutz,
  • der Arbeitnehmerhaftung,
  • der Arbeitszeitordnung,
  • betrieblichen Übungen,
  • der Reichweite des Direktionsrechts des Arbeitgebers,
  • dem Diskriminierungsverbot,
  • der (Wieder-)Eingliederung eines Arbeitnehmers,
  • der Arbeitnehmerhaftung,
  • Ausschluss von Fristen im Arbeitsvertrag,
  • Befristung von Arbeitsverträgen,
  • der Möglichkeit der Kürzung von Zulagen und Sonderzahlungen,
  • Fragen zum Mindestlohngesetz,
  • der Mitarbeiterüberwachung,
  • dem Nebentätigkeitsverbot,
  • Abmahnungen,
  • der Scheinselbstständigkeit,
  • der Unverfallbarkeit von Betriebsrentenansprüchen,
  • Regelung von Urlaub etc.


  • Im Rahmen der Beendigung von Arbeitsverträgen sind Gegenstand:

  • Aufhebungsverträge,
  • Vorbereitung und Durchführung von Kündigungen ohne und mit Kündigungsschutz aus betriebsbedingten, verhaltensbedingten und/oder personenbedingten Gründen, der Sozialauswahl,
  • Verhandlung von Abfindungen



  • Rechtsanwältin Regina Kevekordes

    Erbrecht

    zertifizierte (AGT) Testamentsvollstreckerin

    Kevekordes Rechtsanwälte Notar berät Mandanten zu allen Themen des Erbrechts und des Stiftungsrechts

    Im Erbrecht befassen wir uns - insbesondere im Rahmen unseres Notariats - mit der Erstellung sämtlicher privatschriftlicher und notariell zu beurkundender letztwilliger Verfügungen, nämlich:

  • Einzeltestament, 
  • dem gemeinschaftlichen Testament und dem Erbvertrag
  • gesetzliche Erbfolge, 
  • Rechtsnachfolge bei Personengesellschaften, 
  • Schenkungs- und Erbschaftssteuerrecht, 
  • vorweggenommene Erbfolge bzw. Übertragung unter Lebenden samt Nießbrauchsregelungen,
  • Wohnungsrechten und Reallasten.
  •  
    Inhaltlich setzen wir alle Gestaltungsmittel des Erbrechts wie Teilungsanordnung, Vermächtnisse, Auflagen und Testamentsvollstreckung ein, wenn und soweit diese Mittel nach der Zielsetzung des Erblassers oder Schenkers erforderlich sind, um eine eindeutige und gerechte Gestaltung, eine möglichst geringe Belastung mit Schenkungs- oder Erbschaftssteuern zu erreichen.

    Bereits im Vorfeld eines Testaments, insbesondere eines Unternehmers, empfehlen und erstellen wir Vorsorgevollmachten/Generalvollmachten mit und ohne Patientenverfügung.

    In Rechtsstreitigkeiten befassen wir uns mit der Durchsetzung oder umgekehrt der Abwehr des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten, seines Pflichtteilsanspruchs, der Anfechtung von Testamenten und den Ansprüchen der gesetzlichen oder testamentarischen Erben.

    Stiftungsrecht

    Im Stiftungsrecht befassen wir uns mit allen seinen Facetten, insbesondere

  • der Errichtung selbständiger und unselbständiger Stiftungen unter Lebenden und von Todes wegen
  • Zuwendungen an Stiftungen samt Einzelheiten des Stiftungsgeschäfts und steuerlicher Optimierung
  • Gestaltung der Stiftungssatzungen mit ihren Stiftungsorgane
  • Vertretung von Stiftern und Stiftungen gegenüber der Stiftungsaufsicht

  • Familienrecht


    Wir beraten und vertreten Sie aufgrund kontinuierlicher Fortbildung in allen Aspekten des Familienrechts:

  • Beratung und Vertretung in Trennung und Scheidung
  • außergerichtliche und gerichtliche Regelung von Unterhalt (Trennungs- und nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt)
  • Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträge insbesondere zu Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich 
  • Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen,
  • Vaterschaftsanerkennungen
  • Adoptionen